SGB5

§ 401 SGB5 Leistungen

Gesetzestext

(1) und (2) (weggefallen) (3) Die erforderlichen Untersuchungen gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 7 gelten für den Zeitraum der Jahre 1989 bis 1991 als in Anspruch genommen. (4) bis (11) (weggefallen)

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 401 SGB5 verweist.

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