SGB7

§ 42 SGB7 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten

Gesetzestext

Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 42 SGB7 verweist.

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