SOKASIG

§ 13 SOKASIG Verhältnis zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz

Gesetzestext

Die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Rechtsnormen nach dem Tarifvertragsgesetz bleibt unberührt.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

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