SOKASIG
§ 5 SOKASIG Berufsbildungsverfahren im Berliner Baugewerbe
Gesetzestext
Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Verfahren für die Berufsbildung im Berliner Baugewerbe gelten in der aus der Anlage 24 ersichtlichen Fassung vom 10. Dezember 2002 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zur Beendigung des Tarifvertrags.
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
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