STBERG

§ 168 STBERG Inkrafttreten des Gesetzes

Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft. (2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Anlage 1 (zu § 86 Absatz 3a Satz 1)Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

Anlage 2 (zu § 146 Satz 1)Gebührenverzeichnis

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 168 STBERG verweist.

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