Strafgesetzbuch

§ 185 StGB Beleidigung

Gesetzestext

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 185 StGB verweist.

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