Strafprozessordnung

§ 272 StPO Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

Gesetzestext

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

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