STVOLLZG
§ 198 STVOLLZG Inkrafttreten
Gesetzestext
(1) Dieses Gesetz tritt unbeschadet der §§ 199 und 201 am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2) 1. Am 1. Januar 1980 treten folgende Vorschriften in Kraft:
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Verweise in dieser Norm
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