STVZO

§ 73 STVZO Technische Festlegungen

Gesetzestext

Soweit in dieser Verordnung auf DIN- oder ISO-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, Saatwinkler Damm 42/43, 13627 Berlin, VDE-Bestimmungen auch im VDE-Verlag GmbH, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München archivmäßig gesichert niedergelegt.

Anlage I bis VII (weggefallen)

Anlage VIII (§ 29 Absatz 1, 3, 4, 7, 9, 10)Untersuchung der Fahrzeuge

Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)Durchführung der Hauptuntersuchung

Anlage VIIIb (Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2)Anerkennung von Überwachungsorganisationen

Anlage VIIIc (Anlage VIII Nummer 3.1.1.1 und 3.2)Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

Anlage VIIId (Anlage VIII Nummer 4)Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen

Anlage VIIIe (zu Anlage VIIIa Nummer 1 und 3 sowie Anlage VIIIb Nummer 2.3) Bereitstellung von Vorgaben für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen; Auswertung von Erkenntnissen

Anlage IX (zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8)Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern

Anlage IXa (weggefallen)

Anlage IXb (§ 29 Absatz 2 bis 8)Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen

Anlage X (zu § 35e Absatz 4, §§ 35f, 35i)Fahrgasttüren, Notausstiege, Gänge und Anordnung von Fahrgastsitzen in Kraftomnibussen

Anlage XI (weggefallen)

Anlage XIa (weggefallen)

Anlage XIb (weggefallen)

Anlage XII (§ 34 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 Buchstabe b, Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b)Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs

Anlage XIII (§ 34a Absatz 3)Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen

Anlage XIV (zu § 48)Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge

Anlage XV (zu § 49 Absatz 3)Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“

Anlage XVI (zu § 47 Absatz 2 Satz 2)Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen

Anlage XVII (zu § 41a Absatz 5 und 6)Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen

Anlage XVIIa (zu § 41a Absatz 7 und Anlage VIII Nummer 3.1.1.2)Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

Anlage XVIII (zu § 57b Absatz 1 und 4)Prüfung der Fahrtenschreiber

Anlage XVIIIa (zu § 57b Absatz 1 und 4)Durchführung der Prüfungen der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräten

Anlage XVIIIb (zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a)Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und der Geschwindigkeitsbegrenzer

Anlage XVIIIc (zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a)Anerkennung von Fahrtenschreiberherstellern für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren für die Durchführung von Einbauprüfungen der Fahrtenschreiber

Anlage XVIIId (zu § 57b Absatz 3 und § 57d Absatz 1a)Beauftragung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer

Anlage XIX (weggefallen)

Anlage XX (weggefallen)

Anlage XXI (§ 49 Absatz 3)Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge

Anlage XXII (zu § 47 Absatz 3b und 3c) Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw)

Anlage XXIII (zu § 47)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)

Anlage XXIV (zu § 47)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren

Anlage XXV (zu § 47)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren

Anlage XXVI (zu § 47 Absatz 3a)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor

Anlage XXVII (zu § 48 Absatz 2 und Anlage XIV Nummer 3.4)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor

Anlage XXVIII (§ 35a Absatz 8)Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag

Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)EG-Fahrzeugklassen

Anhang

Muster 1 bis 2c (weggefallen)

Muster 2d (§ 20)Vorbemerkungen

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 949 - 951) 1. Trägermaterial Bescheinigung der Angaben durch den Ausstellungsberechtigten5) : • Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird heute bescheinigt.

Muster 3 bis 13 (weggefallen)

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 73 STVZO verweist.

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