TABSTG

§ 27 TABSTG Preisnachlässe und -ermäßigungen

Gesetzestext

Von dem Verbot des § 26 Absatz 1 sind ausgenommen 1. ein Preisnachlass bis zu 3 Prozent bei der Abgabe von Zigarren oder Zigarillos in vollen Packungen, wenn der Preisnachlass handelsüblich ist;

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 27 TABSTG verweist.

Im Gesetz benachbart

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