TABSTG
§ 4 TABSTG Sonstige Begriffsbestimmungen
Gesetzestext
Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind 1. Systemrichtlinie: die Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (ABl. L 58 vom 27.2.2020, S. 4) in der jeweils geltenden Fassung;
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