URHG

§ 143 URHG Inkrafttreten

Gesetzestext

(1) Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.

Anlage (zu § 61a) Quellen einer sorgfältigen Suche

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 143 URHG verweist.

Im Gesetz benachbart

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