USTDV
§ 43 USTDV Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
Gesetzestext
Die den folgenden steuerfreien Umsätzen zuzuordnenden Vorsteuerbeträge sind nur dann vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn sie diesen Umsätzen ausschließlich zuzuordnen sind: 1. Umsätze von Geldforderungen, denen zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze des Unternehmers zugrunde liegen;
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