VAG
§ 99 VAG Struktur der Standardformel
Gesetzestext
Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: 1. der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106,
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Verweise in dieser Norm
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