VSTGB

§ 2 VSTGB Anwendung des allgemeinen Rechts

Gesetzestext

Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen trifft.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 2 VSTGB verweist.

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