Krankmeldung im Urlaub und Antrag auf Nachgewährung
Im Urlaub krank geworden — Urlaubstage nach § 9 BUrlG zurückholen. Sie füllen die Felder aus, das Schreiben entsteht live daneben — kopierbar oder als Textdatei. Die Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.
Worauf es ankommt
- Holen Sie das Attest ab dem ERSTEN Krankheitstag. Die Drei-Tage-Karenz des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG gilt nur für die Entgeltfortzahlung; § 9 BUrlG rechnet ausschließlich „durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene“ Tage aus dem Urlaub heraus.
- Melden Sie Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich — ein „bin krank“ ohne Zeitangabe genügt nicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG).
- Im Ausland kommen drei Pflichten hinzu: Adresse am Aufenthaltsort mitteilen, die Krankenkasse selbst informieren und die Rückkehr anzeigen (§ 5 Abs. 2 EFZG). Die Übermittlungskosten trägt der Arbeitgeber.
- Die zurückgewonnenen Tage dürfen Sie nicht eigenmächtig an den Urlaub anhängen. Sie müssen neu beantragt und vom Arbeitgeber festgelegt werden (§ 7 Abs. 1 BUrlG) — sonst droht wegen Selbstbeurlaubung eine Abmahnung.
- Wählen Sie einen Weg mit Nachweis: E-Mail mit Sendebeleg statt Anruf. Für die Meldung sind Sie beweispflichtig.
Ihre Angaben
§ 9 BUrlG wirkt taggenau — nur die bescheinigten Tage kommen zurück.
§ 5 Abs. 2 Satz 1 EFZG verlangt die Anschrift ausdrücklich.
Pflichtfeld. Solange es leer ist, steht im Schreiben eine Strichlinie — so sehen Sie sofort, was noch fehlt.
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__________ __________ __________ __________ __________ Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs vom __________ — Antrag auf Nachgewährung nach § 9 BUrlG Sehr geehrte Damen und Herren, für den Zeitraum __________ war mir Erholungsurlaub bewilligt. In diesem Zeitraum war ich vom __________ bis zum __________ arbeitsunfähig erkrankt. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt diesem Schreiben bei. Nach § 9 BUrlG werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Ich bitte Sie daher, __________ meinem Urlaubskonto wieder gutzuschreiben. Mir ist bewusst, dass die Nachgewährung nicht bedeutet, den Urlaub eigenmächtig zu verlängern: Über die zeitliche Lage entscheiden Sie nach § 7 Abs. 1 BUrlG. Ich werde die gutgeschriebenen Tage gesondert beantragen. Für die Tage der Arbeitsunfähigkeit steht mir Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG zu; ich bitte um entsprechende Berücksichtigung in der Abrechnung. Bitte bestätigen Sie mir den neuen Stand meines Urlaubskontos schriftlich. Mit freundlichen Grüßen __________
Alles läuft in Ihrem Browser: Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es eigenhändig und bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf.
Rechtsgrundlagen
- § 9 BUrlG — ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet
- § 5 Abs. 1 EFZG — Anzeige- und Nachweispflicht
- § 5 Abs. 2 EFZG — Sonderpflichten bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland
- § 3 Abs. 1 EFZG — Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen
- § 7 Abs. 1 BUrlG — zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber
Unsicher, ob die Vorlage zu Ihrem Fall passt?
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Rechtlicher Hinweis: Ein Musterschreiben ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und ersetzt die Prüfung des Einzelfalls nicht. Ob der Anspruch besteht, welche Frist gilt und ob das Schreiben in Ihrer Situation das richtige Mittel ist, lässt sich nur individuell beurteilen. Bei fristgebundenen Erklärungen — Kündigung, Widerruf, Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung — kommt es auf den Zugang beim Empfänger an, nicht auf das Absendedatum: Planen Sie den Postweg ein und sichern Sie den Zugang nachweisbar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.