Akten hochladen und analysieren — PDFs und Scans direkt im Chat
Schriftsätze, Verträge, Bescheide anhängen und auswerten lassen.
Wie es arbeitet
- —Bis zu fünf Dokumente je Nachricht direkt im Chat anhängen — PDFs mit bis zu 600 Seiten und 10 MB je Datei, dazu Fotos und Scans (PNG, JPEG, WebP, GIF).
- —Auch eingescannte Akten ohne Textebene werden ausgewertet: Jede PDF-Seite wird als Text und als Seitenbild verarbeitet.
- —Die Analyse verknüpft den Akteninhalt mit dem Rechtskorpus: Zum Sachverhalt in der Akte werden die einschlägigen Normen und Entscheidungen gesucht und mit Fundstelle zitiert.
- —Unterhaltungen lassen sich in Mandate ordnen, damit jede Akte bei ihrem Fall bleibt.
- —Vor dem Hochladen lassen sich personenbezogene Angaben im Browser schwärzen — die Erkennung läuft lokal, ohne Übermittlung.
Wo es aufhört
Diese Grenzen stehen hier, weil sie für die Nutzung entscheidend sind — nicht im Kleingedruckten.
- Passwort- oder kopiergeschützte PDFs werden beim Hochladen abgelehnt — vorher eine ungeschützte Kopie erzeugen (Drucken → „Als PDF speichern“).
- Sehr umfangreiche Akten stoßen an die Grenze einer einzelnen Anfrage; dann in Teilakten aufteilen und nacheinander auswerten.
- Hochgeladene Dokumente gehören zur jeweiligen Unterhaltung — eine kanzleiweite gemeinsame Aktenablage gibt es noch nicht. Wiederkehrende Muster und Vorlagen lassen sich dagegen dauerhaft im Kanzlei-Wissen hinterlegen.
Dazu passend
Weitere Funktionen
Rechtsfrage analysieren
Frage stellen, Antwort mit Fundstelle erhalten
Kanzlei-Wissen
Muster einmal hinterlegen, Entwürfe im eigenen Stil erhalten
Gutachten erstellen
Strukturierte Entwürfe im klassischen Vier-Schritt
Dokument prüfen
Schreiben hochladen, Wirksamkeit und Fristen prüfen
Dokumente vergleichen
Tabellarischer Vergleich mehrerer Dokumente
Fristen prüfen
Fristende nach BGB und ZPO, mit Feiertagen
Schreiben aufsetzen
Entwürfe mit den passenden Normen und Fristen
Diktieren
Echtzeit-Spracherkennung direkt im Eingabefeld
Rechtsprechung durchsuchen
Urteile inhaltlich finden, nicht nur per Aktenzeichen
Rechtlicher Hinweis: Lulius erbringt Rechtsinformation und Ersteinschätzung, keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Ergebnisse ersetzen keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.