Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1089 BGB Nießbrauch an einer Erbschaft

Gesetzestext

Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.

Titel 3 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 1089 BGB verweist.

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