Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1089 BGB Nießbrauch an einer Erbschaft
Gesetzestext
Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.
Titel 3 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Verweise in dieser Norm
Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 1089 BGB verweist.
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