Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1895 BGB Amtsende des Gegenvormunds

Gesetzestext

Die Vorschriften der §§ 1886 bis 1889, 1893, 1894 finden auf den Gegenvormund entsprechende Anwendung.

Titel 2 - Rechtliche Betreuung

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 1895 BGB verweist.

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