Mietpreisbremse 2026 — was Mieter jetzt wissen müssen
Mietpreisbremse nach §§ 556d–556g BGB: die 10-Prozent-Grenze, alle Ausnahmen, der Auskunftsanspruch gegen den Vermieter und die 30-Monats-Frist für die Rüge.
Bürgerliches Gesetzbuch
Gesetzestext
§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 556f BGB verweist.
Beiträge, in denen § 556f BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.
Der Normtext sagt, was gilt — nicht, was er für Ihren Fall bedeutet. Lulius prüft das anhand des gesamten Bundesrechts und der Rechtsprechung der Bundesgerichte, mit exakten Fundstellen.
Kostenlos testenRechtlicher Hinweis: Die Wiedergabe des Gesetzestextes dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. Ob und wie eine Norm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht beantworten.