Bürgerliches Gesetzbuch

§ 877 BGB Rechtsänderungen

Gesetzestext

Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 877 BGB verweist.

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