BOSTRAB
§ 65 BOSTRAB Inkrafttreten
Gesetzestext
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. (2) (3) (weggefallen) (4) (weggefallen)
Schlußformel
Der Bundesminister für Verkehr
Anlage 1 (zu § 20 Absatz 5 Nummer 1)Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen
Anlage 2 (zu § 36)Grenzwerte für Bremsungen
Anlage 3 (zu § 47 Abs. 2 Nr. 2)Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
Anlage 4 (zu den §§ 20, 21, 40, 51)Signale
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Verweise in dieser Norm
Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 65 BOSTRAB verweist.
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