BOSTRAB

§ 65 BOSTRAB Inkrafttreten

Gesetzestext

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. (2) (3) (weggefallen) (4) (weggefallen)

Schlußformel

Der Bundesminister für Verkehr

Anlage 1 (zu § 20 Absatz 5 Nummer 1)Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen

Anlage 2 (zu § 36)Grenzwerte für Bremsungen

Anlage 3 (zu § 47 Abs. 2 Nr. 2)Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen

Anlage 4 (zu den §§ 20, 21, 40, 51)Signale

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 65 BOSTRAB verweist.

Im Gesetz benachbart

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