EGGVG

§ 42 EGGVG

Gesetzestext

§ 30a ist auf Verwaltungsakte im Bereich der Kostenordnung auch nach dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) weiter anzuwenden.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 42 EGGVG verweist.

Im Gesetz benachbart

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