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StBVV-Rechner.

Steuerberatergebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung, Stand 1. Juli 2025.

Position 1

Tabelle A, Rahmen 1/10 bis 6/10, Mindestgegenstandswert 8.000 €.Die Ermittlung der Einkünfte wird gesondert berechnet, z. B. Anlage N nach § 27, EÜR nach § 25.

Gegenstandswert: 48.000,00 € · volle Gebühr 1.304,00 €

3,5/10 (Mittelgebühr)
3,5/10 Tabelle A456,40 €

Position 2

Tabelle A, Rahmen 1/20 bis 12/20, Mindestgegenstandswert 8.000 €.

Gegenstandswert ist der höhere der beiden Werte.

Gegenstandswert: 51.000,00 € · volle Gebühr 1.399,00 €

6,5/20 (Mittelgebühr)
6,5/20 Tabelle A454,68 €

Die Pauschale steht je Angelegenheit zu. Die StBVV definiert „Angelegenheit“ nicht; rechnen Sie mehrere Angelegenheiten ab, können Sie sie je Position ansetzen.

Seit 1.1.2025 sind diese Umsätze steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG); § 15 S. 2 StBVV spricht noch von „unerhoben“.

Berechnung nach § 9 Abs. 2 StBVV

GebührentatbestandGegenstandswertSatzBetrag
Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der Einkünfte)§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV48.000,00 €3,5/10 Tabelle A456,40 €
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (z. B. Anlage N, V+V)§ 27 Abs. 1 StBVV51.000,00 €6,5/20 Tabelle A454,68 €
Gebühren911,08 €
Pauschale § 1620,00 €
Netto931,08 €
Umsatzsteuer 19 % (§ 15)176,91 €
Gesamtbetrag1.107,99 €

Einspruch und Finanzgericht sind keine StBVV-Position: Die Vertretung im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht wird nach dem RVG abgerechnet (§ 40 StBVV), siehe Prozesskostenrechner und Einspruch gegen den Steuerbescheid. Für Aufträge vor dem 1. Juli 2025 gilt altes Recht (§ 41 StBVV), siehe Welche Tabelle gilt für mein Mandat?

StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105).

Unverbindliche Berechnung nach der StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025. Den konkreten Satz bestimmt der Steuerberater nach § 11 StBVV; abweichende Vereinbarungen nach §§ 4 bis 4b sind möglich.

So wird gerechnet

So rechnet der StBVV-Rechner.

Für jede Position bestimmt der Rechner zuerst den Gegenstandswert, bei Bedarf mit dem Mindestwert der jeweiligen Vorschrift, und liest dazu die volle Gebühr in Tabelle A, B oder C ab. Diese volle Gebühr multipliziert er mit dem Satz im Gebührenrahmen, voreingestellt ist die Mittelgebühr, und rundet auf den Cent. Auf die Summe kommen die Post- und Telekommunikationspauschale nach § 16 und 19 % Umsatzsteuer nach § 15.

Beispiel: Einkommensteuererklärung einer Arbeitnehmerin mit Einkünften von 48.000 Euro (§ 24 Abs. 1 Nr. 1, 3,5/10 aus Tabelle A = 456,40 Euro) und Anlage N mit Einnahmen von 51.000 Euro (§ 27, 6,5/20 = 454,68 Euro). Mit 20 Euro Pauschale und Umsatzsteuer ergibt das 1.107,99 Euro brutto. Mit genau diesem Beispiel startet der Rechner oben.

Gebührentabellen

Alle Werte der Tabellen A bis D

Alle Gebührenstufen der Tabellen A bis D, die Gebührenrahmen der §§ 21 bis 35, sechs durchgerechnete Beispiele und was sich zum 1. Juli 2025 geändert hat, stehen in der StBVV-Tabelle 2026. Die Vertretung im Einspruchsverfahren rechnet der Steuerberater nach dem RVG ab (§ 40 StBVV); wie der Einspruch selbst funktioniert, erklärt der Ratgeber Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Häufige Fragen

Fragen zu den Steuerberatergebühren.

Wie wird die Gebühr eines Steuerberaters berechnet?

Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in fünf Schritten:

  1. Gegenstandswert bestimmen (§ 10 StBVV).
  2. Volle Gebühr in Tabelle A, B, C oder D ablesen.
  3. Mit dem Satz im Gebührenrahmen multiplizieren, z. B. 1/10 bis 6/10 bei der Einkommensteuererklärung. Den Satz bestimmt der Steuerberater nach § 11 StBVV.
  4. Post- und Telekommunikationspauschale addieren (§ 16).
  5. 19 % Umsatzsteuer addieren (§ 15).

Für manche Tätigkeiten gilt stattdessen die Zeitgebühr (§ 13).

Wie hoch ist die Zeitgebühr nach der StBVV 2026?

16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), also 66 bis 164 Euro netto je Stunde; die Mitte liegt bei 115 Euro. Der Satz gilt seit dem 1. Juli 2025. Davor waren es 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde. Die Zeitgebühr fällt an, wenn die StBVV sie vorsieht, etwa für die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28), oder wenn sich kein Gegenstandswert schätzen lässt.

Wie hoch darf die Auslagenpauschale sein?

Für Post- und Telekommunikationsentgelte kann der Steuerberater statt der tatsächlichen Kosten pauschal 20 % der Gebühren verlangen, in derselben Angelegenheit höchstens 20 Euro (§ 16 StBVV). Darauf kommt die Umsatzsteuer. Der Rechner setzt die Pauschale standardmäßig einmal je Rechnung an. Wenn mehrere Angelegenheiten abgerechnet werden, können Sie sie je Position ansetzen.

Was ist der Gegenstandswert im Jahresabschluss?

Der Gegenstandswert ist das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV). Ist der Jahresaufwand höher als die Jahresleistung, zählt der Aufwand. Was über das Fünffache der Bilanzsumme hinausgeht, bleibt außer Ansatz.

Beispiel: Bilanzsumme 400.000 Euro und Jahresleistung 1.200.000 Euro ergeben einen Gegenstandswert von 800.000 Euro. Die volle Gebühr nach Tabelle B beträgt dann 1.050 Euro.

Was kostet in der Regel ein Steuerberater?

Einen Durchschnittspreis gibt es nicht, weil die Gebühr vom Gegenstandswert und vom gewählten Satz abhängt. Drei Beispiele nach StBVV, jeweils mit Mittelgebühr, Pauschale und Umsatzsteuer:

  • Einkommensteuererklärung einer Arbeitnehmerin mit Anlage N (Einkünfte 48.000 Euro): 1.107,99 Euro.
  • Erste Beratung eines Verbrauchers: höchstens 190 Euro Gebühr (§ 21 Abs. 1 S. 2), mit Pauschale und Umsatzsteuer 249,90 Euro.
  • Prüfung eines Steuerbescheids, 50 Minuten: 160,65 Euro.

Abweichende Vergütungen können nach §§ 4 bis 4b StBVV in Textform vereinbart werden.

Welche Tabelle gilt für mein Mandat: alt oder neu?

Maßgeblich ist der Tag, an dem der Auftrag erteilt wurde (§ 41 StBVV):

  • Auftrag ab dem 1. Juli 2025: neue Gebühren.
  • Auftrag davor: altes Recht.
  • Ausnahme: Bei einer Vereinbarung in Textform mit mindestens einem Jahr Laufzeit galt das alte Recht nur bis 31. Dezember 2025.

Der Rechner rechnet mit den Werten ab 1. Juli 2025.

Ist der StBVV-Rechner kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte. Der Rechner rechnet nach der StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025 und ersetzt keine Rechnung des Steuerberaters. Fragen zu Gebührenrahmen, Gegenstandswert oder Übergangsrecht beantwortet Lulius mit exakter Fundstelle. Ihre erste Anfrage ist kostenlos.

Für Mandanten

Ist der angesetzte Satz angemessen, stimmt der Gegenstandswert? Lulius erklärt Ihre Rechnung Position für Position.

Steuerberaterrechnung in klarer Sprache prüfen

Rechtlicher Hinweis: Der StBVV-Rechner liefert eine unverbindliche Berechnung der Steuerberatervergütung nach der StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025. Den konkreten Satz im Gebührenrahmen bestimmt der Steuerberater nach § 11 StBVV; abweichende Vereinbarungen nach §§ 4 bis 4b StBVV, Altmandate nach § 41 StBVV, Tabelle D (Land- und Forstwirtschaft), Dokumentenpauschale und Reisekosten bleiben unberücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr.