Entscheidungen der Gerichte der Länder
Dokumente des Landesrechts, mit früheren Fassungen
Bundesländer im Überblick
Gesetze des Bundes in derselben Recherche
Bundesländer
Wählen Sie Ihr Bundesland.
Die Zahlen zeigen, wie viele Entscheidungen der Landesgerichte und Dokumente des Landesrechts Lulius je Land kennt. Auf der Seite eines Landes stehen seine Gerichte und die Landesgesetze, auf die es in der Praxis ankommt.
Baden-Württemberg
- Landesrecht
- 30.389 Dokumente Landesrecht
Bayern
- Entscheidungen
- 25.134 Entscheidungen
Berlin
- Entscheidungen
- 30.139 Entscheidungen
Brandenburg
- Entscheidungen
- 25.770 Entscheidungen
- Landesrecht
- 1.814 Dokumente Landesrecht
Bremen
- Entscheidungen
- 2.291 Entscheidungen
- Landesrecht
- 11.410 Dokumente Landesrecht
Hamburg
- Entscheidungen
- 174 Entscheidungen
Hessen
- Entscheidungen
- 48.304 Entscheidungen
Mecklenburg-Vorpommern
- Entscheidungen
- 5.624 Entscheidungen
Niedersachsen
- Entscheidungen
- 3.012 Entscheidungen
Nordrhein-Westfalen
- Entscheidungen
- 212.402 Entscheidungen
- Landesrecht
- 17.250 Dokumente Landesrecht
Rheinland-Pfalz
- Entscheidungen
- 12.353 Entscheidungen
Saarland
- Entscheidungen
- 6.769 Entscheidungen
Sachsen
- Entscheidungen
- 7.821 Entscheidungen
- Landesrecht
- 3.542 Dokumente Landesrecht
Sachsen-Anhalt
- Entscheidungen
- 13.755 Entscheidungen
Schleswig-Holstein
- Entscheidungen
- 9.830 Entscheidungen
Thüringen
- Entscheidungen
- 5.180 Entscheidungen
Warum Landesrecht
Viele Mandate entscheidet das Land.
Schule, Bauen, Polizei, Kommunen, öffentlicher Dienst: Wo das Grundgesetz den Ländern die Gesetzgebung lässt, steht die entscheidende Norm nicht im Bundesgesetzblatt. Und ausgelegt wird sie von den Gerichten des Landes.
Das Mandat entscheidet das Land
Ob ein Kind versetzt wird, die Garage an die Grenze darf oder die Gemeinde Gebühren verlangen kann, regelt nicht der Bund. Schul-, Bauordnungs-, Polizei- und Kommunalrecht sind Landesrecht — sechzehnmal, mit eigenen Paragrafen.
Das letzte Wort hat das Land
Landesrecht ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich nicht revisibel (§ 137 Abs. 1 VwGO). Wie es auszulegen ist, entscheidet in aller Regel das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof des Landes.
Bundesrecht, wie die Gerichte vor Ort es anwenden
Auch im Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Zivilrecht zählt, wie das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht, das Finanzgericht oder das Oberlandesgericht im eigenen Bezirk entscheidet — neben der Rechtsprechung der Bundesgerichte.
Unionsrecht und EuGH-Rechtsprechung stehen auf der Seite EU-Recht, das Bundesrecht im Gesetze-Browser.
Häufige Fragen
Noch Fragen?
Welches Landesrecht kennt Lulius?
Die Wissensbasis umfasst 408.558 Entscheidungen der Gerichte der Länder — von Amts- und Landgerichten über Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte bis zu Oberlandesgerichten, Oberverwaltungsgerichten und Verfassungsgerichtshöfen — und 64.405 Dokumente des Landesrechts mit früheren Fassungen. Wie viel davon auf Ihr Bundesland entfällt, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.
Warum braucht es eigene Landesrechtsprechung?
Landesrecht ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich nicht revisibel (§ 137 Abs. 1 VwGO). Wie eine Landesbauordnung oder ein Schulgesetz auszulegen ist, entscheidet deshalb in aller Regel das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof des Landes — das Bundesverwaltungsgericht kommt dazu meist gar nicht.
Verbindet Lulius Landesrecht mit Bundesrecht?
Ja. In derselben Recherche stehen über 4.600 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundesrechts und über 80.000 Entscheidungen der Bundesgerichte ab 2010. So liest Lulius eine Landesbauordnung zusammen mit dem Baugesetzbuch und der VwGO und ein Polizeigesetz zusammen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Was kostet Lulius?
Die Registrierung ist kostenlos und ohne Kreditkarte: Sie testen Lulius mit Ihren eigenen Fragen, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden. Alle Tarife stehen öffentlich auf der Preisseite, monatlich kündbar und ohne Mindestlaufzeit.
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Rechtlicher Hinweis: Lulius erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Alle Informationen dienen der allgemeinen Rechtsinformation und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.