GBO

§ 151 GBO

Gesetzestext

Für Erklärungen, die bis einschließlich 8. Juni 2017 beurkundet oder beglaubigt wurden, findet § 15 Absatz 3 keine Anwendung.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 151 GBO verweist.

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