HIVHG
§ 5 HIVHG Stifter, Stiftungsvermögen
Gesetzestext
(1) Stifter sind der Bund, die pharmazeutischen Unternehmen Bayer AG, Immuno GmbH, Baxter Deutschland GmbH, Behringwerke AG, Armour Pharma GmbH, Alpha Therapeutic GmbH und die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes. (2) Das Stiftungsvermögen beträgt 3 Millionen Deutsche Mark. (3) Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen von dritter Seite anzunehmen.
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
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