Sozialgesetzbuch III — Arbeitsförderung

§ 30 SGB III Berufsberatung

Gesetzestext

Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat 1. zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung, zum Berufswechsel sowie zu Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse,

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