STBERG

§ 6 STBERG Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Gesetzestext

Das Verbot des § 5 gilt nicht für 1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 6 STBERG verweist.

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