Umsatzsteuergesetz

§ 2a UStG Fahrzeuglieferer

Gesetzestext

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Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 2a UStG verweist.

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