WOFG

§ 20 WOFG Gesamteinkommen

Gesetzestext

Maßgebendes Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Gesamteinkommen des Haushalts im Sinne dieses Gesetzes ist die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge nach § 24. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 20 WOFG verweist.

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