Kostenloses Tool · Ohne Anmeldung

Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

Wohnung fristgerecht und formwirksam kündigen. Sie füllen die Felder aus, das Schreiben entsteht live daneben — kopierbar oder als Textdatei. Die Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.

Worauf es ankommt

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — eigenhändig unterschrieben, auf Papier. E-Mail oder Fax genügen nicht (§ 568 Abs. 1 BGB).
  • Alle im Vertrag genannten Mieter müssen unterschreiben, sonst ist die Kündigung unwirksam.
  • Für Mieter gilt die Frist von drei Monaten zum Monatsende; sie muss spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen (§ 573c Abs. 1 BGB).
  • Bewahren Sie einen Zugangsnachweis auf — Einwurfeinschreiben oder Übergabe mit Zeugen.

Ihre Angaben

Drei volle Monate ab Zugang, jeweils zum Monatsende.

Alle Vertragsparteien müssen unterschreiben.

Pflichtfeld. Solange es leer ist, steht im Schreiben eine Strichlinie — so sehen Sie sofort, was noch fehlt.

Vorschau

Noch 7 Pflichtfelder offen

__________
__________


__________
__________


__________

Kündigung des Mietverhältnisses __________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung __________ ordentlich und fristgerecht zum __________.

Sollte dieser Termin nicht der nächstmögliche sein, kündige ich hilfsweise zum nächstzulässigen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie, mir den Erhalt und den Beendigungszeitpunkt schriftlich zu bestätigen. Für die Wohnungsübergabe schlage ich einen gemeinsamen Termin in den letzten Tagen des Mietverhältnisses vor; bitte teilen Sie mir mit, welcher Termin Ihnen passt.

Ich gehe davon aus, dass die Kaution nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Abrechnung unverzüglich zurückgezahlt wird.

Mit freundlichen Grüßen


__________

Alles läuft in Ihrem Browser: Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es eigenhändig und bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf.

Rechtsgrundlagen

  • § 568 Abs. 1 BGB — Schriftform der Kündigung
  • § 573c Abs. 1 BGB — Kündigungsfrist von drei Monaten für den Mieter
  • § 546 BGB — Rückgabe der Mietsache

Rechtlicher Hinweis: Ein Musterschreiben ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und ersetzt die Prüfung des Einzelfalls nicht. Ob der Anspruch besteht, welche Frist gilt und ob das Schreiben in Ihrer Situation das richtige Mittel ist, lässt sich nur individuell beurteilen. Bei fristgebundenen Erklärungen — Kündigung, Widerruf, Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung — kommt es auf den Zugang beim Empfänger an, nicht auf das Absendedatum: Planen Sie den Postweg ein und sichern Sie den Zugang nachweisbar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.