Bundesgerichtshof · Beschluss vom 17. August 2011

VIII ZR 91/10

Revisionsverfahren vor dem BGH im Mietrechtsstreit: Unbegründete Anhörungsrüge

Gericht
Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Spruchkörper
8. Zivilsenat
Entscheidungsart
Beschluss
Datum
17. August 2011
Aktenzeichen
VIII ZR 91/10
Dokumentnummer
JURE110016711

Tenor

Die Anhörungsrüge der Beklagten zu 1 und 4 gegen das Senatsurteil vom 1. Juni 2011 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Aus den Gründen

Die Entscheidungsgründe im amtlichen Wortlaut.

I.

Die Beklagten zu 1 und 4 wenden sich mit einem am 12. Juli 2011 eingegangenen Schriftsatz gegen das ihnen am 1. Juli 2011 zugestellte Senatsurteil vom 1. Juni 2011. Sie machen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend und beantragen, das Verfahren fortzusetzen.

Der Senat hat mit Urteil vom 1. Juni 2011 das Berufungsurteil aufgehoben und der Räumungsklage stattgegeben, weil die Klägerin angesichts der fortgesetzt unpünktlichen Mietzahlungen der Beklagten, die nach dem Mietvertrag eine monatliche Miete in Höhe von 1.440 € zu zahlen hatten, zur fristlosen Kündigung berechtigt war.

Die Beklagten zu 1 und 4 machen mit der Anhörungsrüge geltend, dass der Senat in diesem Zusammenhang weder eine vom Berufungsgericht für berechtigt erachtete Mietminderung in Höhe von monatlich 150 € in den Monaten September bis Dezember 2008 noch die Möglichkeit einer (teilweisen) Befriedigung aus der überhöhten Kaution erörtert habe. II.

Die nach § 321a ZPO statthafte Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Senat hat das als übergangen gerügte Vorbringen gewürdigt, aber als – offensichtlich – nicht entscheidungserheblich erachtet. Ball Dr. Milger Dr. Hessel Dr. Fetzer Dr. Bünger

Weitere zitierte Vorschriften

In Tenor und Gründen genannt — häufig Verfahrens- und Kostenrecht, nicht der Kern der Entscheidung.

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Amtliche Fundstelle

Maßgeblich ist die Fassung im Rechtsinformationsportal des Bundes. Leitsatz und Tenor stehen oben im amtlichen Wortlaut, die Gründe als Auszug.

https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/case-law/JURE110016711

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