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KI für Steuerberater 2026: Was DATEV liefert und welche Pflicht dabei fast alle übersehen

Kurzantwort

DATEV KI-Werkstatt und DATEV Copilot sind für DATEV-Mitglieder kostenlos und tragen 2026 in Belegerfassung, Mandantenkommunikation und Recherche. Berufsrechtlich verlangt § 62a StBerG für jeden KI-Dienstleister sorgfältige Auswahl, einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Strafbarkeitshinweis sowie bei Auslandsverarbeitung eine Vergleichbarkeitsprüfung — ein AVV nach Art. 28 DSGVO genügt dafür nicht.

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Lulius Redaktion

Redaktion für deutsches Recht

Wer 2026 nach KI für Steuerberater sucht, findet Tool-Listen. Elf Werkzeuge im Vergleich, die besten Anbieter, Praxistipps. Was in diesen Listen fehlt, ist der Satz, der für Ihre Kanzlei die größte Tragweite hat:

§ 62a StBerG stellt an Ihren KI-Dienstleister praktisch dieselben Anforderungen, die § 43e BRAO an den Dienstleister eines Rechtsanwalts stellt. Textform, Verschwiegenheitsverpflichtung mit Strafbarkeitshinweis, Prüfung des Auslandsschutzes, in bestimmten Fällen sogar die Einwilligung des Mandanten.

Das ist keine akademische Randnotiz. Es bedeutet, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach der DSGVO, den viele Kanzleien für ausreichend halten, die Pflicht nicht erfüllt.

Dieser Beitrag ordnet zuerst ein, was KI in der Steuerkanzlei auf dem Stand August 2026 tatsächlich leistet, und behandelt danach die berufsrechtliche Seite, die in den einschlägigen Vergleichslisten nicht vorkommt.

Wo KI für Steuerberater 2026 produktiv ist

Die ehrliche Antwort lautet: in der Belegverarbeitung und in der Kommunikation, nicht in der steuerlichen Beurteilung.

Drei Anwendungsfelder tragen 2026 den überwiegenden Teil des Nutzens:

Belegerfassung. Optische Zeichenerkennung mit Buchungsvorschlag ist die reifste KI-Anwendung im Rechnungswesen. Hier entstehen die messbaren Zeitgewinne, weil das Volumen hoch und die Aufgabe repetitiv ist.

Mandantenkommunikation. Entwürfe für Mandantenbriefe, Zusammenfassungen von Unterlagen, Übersetzungen. Die Qualität ist gut genug, dass ein Entwurf zur Überarbeitung taugt, und nicht gut genug, dass er ungeprüft hinausgeht.

Recherche. Suche im Fachwissensbestand mit dialogischer Rückfrage statt Stichwortsuche. Nützlich, solange der zugrundeliegende Bestand gepflegt ist.

Was 2026 nicht verlässlich funktioniert: die eigenständige steuerliche Beurteilung eines Sachverhalts. Kein am Markt verfügbares Werkzeug nimmt Ihnen die Subsumtion ab, und keines haftet dafür.

DATEV KI-Werkstatt und DATEV Copilot: was kostenlos enthalten ist

Für die meisten deutschen Steuerkanzleien ist die Frage nach KI zuerst eine Frage nach DATEV. Der Stand:

Die DATEV KI-Werkstatt existiert seit Dezember 2023 und ist für DATEV-Mitglieder kostenlos. Sie ist als Umgebung gedacht, in der Kanzleien KI risikoarm ausprobieren können.

Der DATEV Copilot ist seit Februar 2026 verfügbar und wird als kostenfreie Lizenz über den DATEV-Shop bestellt. Er erstellt, verdichtet und übersetzt Texte, analysiert Dokumente im Dialog und bündelt Internet- und Fachrecherche. Im Verlauf des Jahres 2026 wird er schrittweise über die Headernavigation der DATEV-Anwendungen zentral aufrufbar.

Produktiv im Einsatz waren mit Stand Mai 2026 drei Funktionen:

  1. 1.

    Beleg-OCR mit Vorbuchungsvorschlag

  2. 2.

    Mandanten-Brief-Generator

  3. 3.

    Recherche-Copilot in DATEV Wissen

In Beta befanden sich zwei weitere: die KI-gestützte Steuererklärung und ein Mandanten-Chatbot.

Diese Unterscheidung zwischen produktiv und Beta ist wichtiger als jede Funktionsliste. Wer seine Kanzleiplanung auf die KI-gestützte Steuererklärung stützt, plant auf eine Beta.

Dass beide Angebote ohne Zusatzlizenzkosten kommen, ist für die Wirtschaftlichkeitsrechnung erheblich: Der Einstieg kostet Sie Einarbeitungszeit, kein Budget. Am Markt konkurrieren daneben Haufe CoPilot Tax und die juris SteuerPraxis KI, beide mit eigenem Zuschnitt.

Zu den in Umlauf befindlichen Effizienzangaben, etwa acht bis fünfzehn eingesparte Stunden pro Woche bei fünf Mitarbeitern, ein Hinweis: Diese Zahlen stammen aus Drittquellen und nicht von DATEV. Behandeln Sie sie als Orientierung, nicht als Zusage.

Was die DATEV-KI nicht leistet

Die Grenzen folgen aus der Bauweise, nicht aus fehlender Reife.

Die KI arbeitet in Ihrem Bestand, nicht am Gesetz. Der Recherche-Copilot durchsucht DATEV Wissen. Das ist ein gepflegter, guter Bestand. Es ist aber nicht dasselbe wie eine Prüfung an der Norm selbst, mit nachprüfbarer Fundstelle in EStG, UStG oder AO.

Textgenerierung ist keine Beurteilung. Ein Mandantenbrief-Generator formuliert. Ob die mitgeteilte Rechtsfolge zutrifft, prüft er nicht.

Fundstellen allgemeiner Sprachmodelle bleiben unzuverlässig. Wo KI-Funktionen auf allgemeine Sprachmodelle zurückgreifen, gilt das bekannte Problem erfundener Fundstellen. Wie ernst die Haftungsfrage dabei ist, haben wir für den anwaltlichen Bereich in unserem Beitrag zu KI-Halluzinationen und Haftung aufgearbeitet. Für die Steuerberatung gilt die Logik unverändert: Wer eine falsche Fundstelle übernimmt, haftet selbst.

Die Beta-Grenze. Die KI-gestützte Steuererklärung und der Mandanten-Chatbot sind die beiden Funktionen mit dem größten Hebel und dem geringsten Reifegrad.

Wer haftet, wenn die KI sich irrt?

Diese Frage wird in Tool-Vergleichen selten gestellt, obwohl sie die teuerste ist. Die Antwort ist unbequem klar: Sie.

Der Einsatz eines Werkzeugs ändert nichts am Sorgfaltsmaßstab, den Sie gegenüber Ihrem Mandanten schulden. Ein fehlerhafter Buchungsvorschlag, den Sie ungeprüft übernehmen, ist Ihr Fehler, nicht der Fehler des Anbieters. Die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter schließen die Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgaben regelmäßig aus, und zwar wirksam, weil es sich um ein Hilfsmittel handelt und nicht um eine steuerliche Beurteilung.

Daraus folgen drei praktische Konsequenzen:

Die Prüfpflicht wandert nicht mit. Je besser die KI formuliert, desto größer die Versuchung, das Ergebnis zu übernehmen. Der wirtschaftliche Gewinn entsteht deshalb dort, wo die Prüfung schnell geht (Belegerfassung mit sichtbarem Original), und nicht dort, wo sie aufwendig ist (fertig formulierte Rechtsauskunft an den Mandanten).

Dokumentieren Sie den Prüfschritt. Wer im Haftungsfall belegen kann, dass ein Mensch das KI-Ergebnis kontrolliert hat, steht anders da als wer das nicht kann. Ein Vermerk im Mandat genügt.

Sprechen Sie mit Ihrem Berufshaftpflichtversicherer. Ob und wie der KI-Einsatz in Ihrer Police behandelt wird, sollten Sie wissen, bevor Sie ihn ausweiten, nicht danach.

§ 62a StBerG: die Pflicht, die kaum jemand kennt

Jetzt zum Kern. Wenn Sie Mandantendaten in ein KI-Werkzeug geben, offenbaren Sie einem Dienstleister ein fremdes Geheimnis. Dafür gibt es im Steuerberatungsgesetz eine eigene Vorschrift, und sie ist detaillierter, als die meisten erwarten.

§ 62a StBerG, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, hat acht Absätze:

AbsatzWas er verlangt
Abs. 1Zugang zu Geheimnissen nach § 57 Abs. 1 StBerG ist zulässig, soweit für die Dienstleistung erforderlich
Abs. 2Sorgfältige Auswahl des Dienstleisters, unverzügliche Beendigung der Zusammenarbeit, wenn die Einhaltung nicht gewährleistet ist
Abs. 3Vertrag bedarf der Textform und muss enthalten: Verschwiegenheitsverpflichtung mit Hinweis auf die Strafbarkeit, Zugriff nur nach Erforderlichkeit, Regelung zu Unterauftragnehmern (diese wiederum in Textform verpflichtet)
Abs. 4Bei Dienstleistungen im Ausland nur, wenn der Geheimnisschutz dort dem inländischen vergleichbar ist
Abs. 5Einwilligung des Mandanten, wenn die Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient
Abs. 6Die Pflichten aus Abs. 2 und 3 gelten auch dann, wenn der Mandant eingewilligt hat
Abs. 7Ausnahmen, wenn der Dienstleister eigenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegt
Abs. 8Datenschutzrecht gilt daneben

Wer die anwaltliche Parallelvorschrift kennt, erkennt die Struktur sofort. § 62a StBerG ist der strukturelle Zwilling von § 43e BRAO, bis hinunter zur Absatznummerierung. Unsere ausführliche Aufarbeitung der Anwaltsvorschrift mit Prüfreihenfolge und Muster finden Sie unter § 43e BRAO und KI-Dienstleister; die Systematik überträgt sich fast unverändert.

Drei Absätze verdienen besondere Aufmerksamkeit:

Absatz 3 verlangt Textform. Textform nach § 126b BGB bedeutet: lesbar, dauerhaft, mit Nennung der Person. Eine E-Mail genügt. Ein angeklicktes Häkchen bei einem Selbstbedienungstarif genügt in der Regel nicht, und die Verschwiegenheitsverpflichtung mit Strafbarkeitshinweis fehlt in Standard-Nutzungsbedingungen fast immer.

Absatz 4 betrifft jedes US-Werkzeug. Wenn die Verarbeitung in einem Drittland stattfindet, müssen Sie prüfen und dokumentieren, dass der dortige Geheimnisschutz dem deutschen vergleichbar ist. Standardvertragsklauseln nach der DSGVO leisten das nicht, weil sie Datenschutzrecht sind und über berufsrechtlichen Geheimnisschutz nichts aussagen.

Absatz 5 greift bei mandatsbezogenen Anwendungen. Wenn die KI unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, etwa bei der dialogischen Analyse konkreter Mandantenunterlagen, brauchen Sie die Einwilligung. Und nach Absatz 6 ersetzt diese Einwilligung die Auswahl- und Textformpflichten nicht.

§ 203 StGB Abs. 1 Nr. 3: Sie stehen in derselben Zeile wie Anwälte

Ein zweiter Punkt, der in der Praxis unterschätzt wird.

§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB nennt die geschützten Berufe namentlich, und Steuerberater stehen dort ausdrücklich, in derselben Nummer wie Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer: „Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten“.

Die unbefugte Offenbarung eines Mandantengeheimnisses ist damit für Sie strafbewehrt, genau wie für einen Rechtsanwalt. Absatz 3 der Vorschrift stellt zwar klar, dass die Offenbarung gegenüber berufsmäßig tätigen Gehilfen und gegenüber mitwirkenden Personen zulässig ist, soweit sie für die Tätigkeit erforderlich ist. Genau diese Erforderlichkeit müssen Sie aber im Einzelfall begründen können, und für die vertragliche Ausgestaltung gilt wieder § 62a StBerG.

Die inhaltliche Tiefe zum Verhältnis von Verschwiegenheit und KI haben wir für Berufsgeheimnisträger allgemein in unserem Beitrag zu Verschwiegenheit und Mandantendaten in der KI behandelt.

Der AVV-Irrtum

Der häufigste Fehler in diesem Bereich ist schnell beschrieben: Die Kanzlei schließt mit dem KI-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und hält die Sache damit für erledigt.

Das ist sie nicht. § 62a Abs. 8 StBerG stellt ausdrücklich klar, dass das Datenschutzrecht daneben gilt. Berufsrecht und Datenschutzrecht sind zwei getrennte Prüfungen mit unterschiedlichen Anforderungen:

AnforderungAVV nach Art. 28 DSGVO§ 62a StBerG
Schriftliche GrundlageJaJa, Textform
Verschwiegenheitsverpflichtung mit StrafbarkeitshinweisNeinJa, zwingend
Sorgfältige Auswahl dokumentiertNicht in dieser FormJa
Beendigungspflicht bei ZweifelnNeinJa, unverzüglich
Vergleichbarkeitsprüfung AuslandNein, andere Prüfung (Art. 44 ff.)Ja, berufsrechtlich
Mandanteneinwilligung bei EinzelmandatsbezugNeinJa

Ein AVV ist notwendig und nicht hinreichend. Wer nur den AVV hat, hat die berufsrechtliche Prüfung nicht geführt. Unsere praktische Checkliste zur datenschutzrechtlichen Seite steht in der Datenschutz-Checkliste.

Prüfreihenfolge vor dem Einsatz von KI für Steuerberater

Sieben Schritte, in dieser Reihenfolge:

  1. 1.

    Verarbeitungsort feststellen. Wo läuft das Modell? Bei DATEV ist die Antwort einfach, bei allgemeinen Sprachmodellen oft nicht.

  2. 2.

    Auslandsbezug prüfen. Drittland? Dann Vergleichbarkeitsprüfung nach § 62a Abs. 4 StBerG dokumentieren.

  3. 3.

    Vertrag auf Textform prüfen. Liegt eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit Strafbarkeitshinweis vor? Wenn nicht, nachfordern.

  4. 4.

    Unterauftragnehmer klären. Wer sitzt in der Kette? Sind diese ebenfalls in Textform verpflichtet?

  5. 5.

    Auswahlentscheidung dokumentieren. Absatz 2 verlangt Sorgfalt, das heißt praktisch: ein Aktenvermerk, warum dieser Anbieter.

  6. 6.

    Mandatsbezug bewerten. Dient die Anwendung unmittelbar einem einzelnen Mandat? Dann Einwilligung einholen.

  7. 7.

    KI-Richtlinie und Schulung. Nach der KI-Verordnung trifft Betreiber eine Pflicht zur KI-Kompetenz der eingesetzten Personen. Unsere Vorlagen dazu stehen in den Beiträgen zur KI-Richtlinie und zum EU AI Act; sie sind für Kanzleien geschrieben und lassen sich auf Steuerkanzleien übertragen.

Wo eigenständige KI die DATEV-Ebene ergänzt

Zum Schluss die Einordnung, und zwar ohne Übertreibung.

DATEV besitzt die Prozessebene der Steuerkanzlei: Belege, Buchführung, Erklärungen, Mandantenkommunikation, Fachwissen. Diese Ebene wird niemand von außen ersetzen, und es wäre unseriös, das zu behaupten. Wer Belegverarbeitung und Kanzleiworkflow sucht, ist bei DATEV richtig, zumal die KI-Funktionen ohne Zusatzlizenz kommen.

Was offen bleibt, ist die Normebene: die nachprüfbare Arbeit am Gesetzestext selbst, mit Fundstellen, die auf real existierende Vorschriften zurückführen. Genau dort setzt der Ansatz von Lulius an: Gearbeitet wird gegen einen Index von über 4.600 deutschen Bundesgesetzen, sodass jede zitierte Norm verifizierbar ist, statt aus den Trainingsdaten eines allgemeinen Sprachmodells zu stammen.

Zwei ehrliche Einschränkungen dazu. Erstens: Lulius ist als Werkzeug für Rechtsanwälte und Verbraucher entwickelt, nicht als Steuerkanzleisoftware. Es ersetzt keine Buchführung, keine Erklärungserstellung und keine DATEV-Integration. Zweitens: Prüfen Sie im Test, ob die Abdeckung in genau den Vorschriften trägt, mit denen Sie täglich arbeiten. Das lässt sich in wenigen Minuten selbst feststellen und sollte nicht auf Zusage geglaubt werden: kostenlos testen und mit einer Norm anfangen, die Sie diese Woche ohnehin nachschlagen mussten.

Der Teil, der für Steuerkanzleien nachweislich unverändert trägt, ist der berufsrechtliche: § 62a StBerG und § 203 StGB stellen an Sie dieselben Anforderungen wie an eine Anwaltskanzlei. Unser gesamter Bestand zu Dienstleisterprüfung, Verschwiegenheit und KI-Compliance ist damit auf Ihre Situation übertragbar. Wie das Nebeneinander von Kanzleisoftware und eigenständiger KI im Anwaltsmarkt aussieht, beschreibt unser Beitrag zu DATEV Anwalt und Legal AI.

Häufige Fragen zu KI für Steuerberater

Was kostet der DATEV Copilot?

Der DATEV Copilot wird als kostenfreie Lizenz über den DATEV-Shop bestellt. Die KI-Werkstatt ist für DATEV-Mitglieder ebenfalls kostenlos. Stand August 2026.

Welche DATEV-KI-Funktionen sind wirklich einsatzbereit?

Mit Stand Mai 2026 waren drei Funktionen produktiv: Beleg-OCR mit Vorbuchungsvorschlag, Mandanten-Brief-Generator und der Recherche-Copilot in DATEV Wissen. Die KI-gestützte Steuererklärung und der Mandanten-Chatbot befanden sich in Beta.

Gilt § 43e BRAO auch für Steuerberater?

Nein, für Steuerberater gilt § 62a StBerG. Die Vorschrift ist inhaltlich fast identisch aufgebaut und hat ebenfalls acht Absätze mit denselben Kernpflichten: sorgfältige Auswahl, Textform, Verschwiegenheitsverpflichtung mit Strafbarkeitshinweis, Vergleichbarkeitsprüfung im Ausland und Mandanteneinwilligung bei Einzelmandatsbezug.

Nennt § 203 StGB Steuerberater ausdrücklich?

Ja. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind in § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB namentlich genannt, in derselben Nummer wie Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer.

Reicht ein AVV nach Art. 28 DSGVO für den KI-Einsatz in der Steuerkanzlei?

Nein. § 62a Abs. 8 StBerG stellt klar, dass Datenschutzrecht daneben gilt. Der AVV enthält typischerweise keine Verschwiegenheitsverpflichtung mit Strafbarkeitshinweis und deckt die berufsrechtliche Vergleichbarkeitsprüfung nicht ab.

Brauche ich die Einwilligung des Mandanten für den Einsatz von KI?

Wenn die Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, verlangt § 62a Abs. 5 StBerG die Einwilligung. Bei allgemeinen Kanzleianwendungen ohne Einzelmandatsbezug nicht. Die Pflichten aus Absatz 2 und 3 entfallen durch eine Einwilligung nach Absatz 6 ausdrücklich nicht.

Dieser Beitrag gibt den Stand von August 2026 wieder. Er stellt eine allgemeine Information dar und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG (§ 2 RDG) und keine Steuerberatung. Für die Beurteilung Ihres konkreten Einzelfalls, insbesondere für die berufsrechtliche Prüfung eines bestimmten KI-Dienstleisters nach § 62a StBerG, ziehen Sie bitte eine individuelle Rechtseinschätzung hinzu. Gesetzestexte wurden über dejure.org geprüft; Produkt- und Preisangaben können sich geändert haben und sind allein bei den Anbietern verbindlich.