Bürgerliches Gesetzbuch

§ 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts

Gesetzestext

(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

(3) (aufgehoben)

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 548 BGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHXII ZR 96/23Urteil · 29.01.2025
Gewerberaummiete: Rückgabe einer Lagerhalle mit Büro und Kfz-Stellflächen bei Weiternutzung nach nicht ordnungsgemäßer Kündigung durch Schlüsseleinwurf in den Briefkasten des Vermieters; Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche vor Beendigung des Mietverhältnisses
BGHVIII ZR 132/20Urteil · 31.08.2022
Wohnraummiete: Abschließende Sonderregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache
BGHXII ZR 42/20Urteil · 31.03.2021
Gewerberaummiete: Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Nichterfüllung einer Verpflichtung des Mieters zur Umgestaltung der Mietsache
BGHXII ZR 63/18Urteil · 27.02.2019
Büroraummietvertrag: Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache
BGHXII ZR 12/13Urteil · 08.01.2014
Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf Erfüllung bzw. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten; Verjährungsbeginn und Verjährungshemmung durch Klageerhebung
BGHVIII ZR 12/12Urteil · 20.06.2012
Wohnraummiete: Verjährung eines Bereicherungsanspruchs des Mieters wegen Zahlung einer Abgeltungsbetrages aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
BGHVIII ZR 8/11Urteil · 12.10.2011
Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache
BGHVIII ZR 349/10Urteil · 29.06.2011
Wohnungseigentum: Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Eigentümergemeinschaft wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum durch den ehemaligen Mieter einer Eigentumswohnung

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 548 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

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