Einkommensteuergesetz

§ 113 EStG Anspruchsberechtigung

Gesetzestext

Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 113 EStG verweist.

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