HOAI

§ 58 HOAI Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Gesetzestext

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen

Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan

Anlage 3 (zu § 19 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan

Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsplan

Anlage 5 (zu § 24 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan

Anlage 6 (zu § 25 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

Anlage 7 (zu § 26 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage 8 (zu § 27 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan

Anlage 9 (zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2)Besondere Leistungen zur Flächenplanung

Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7)Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten

Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5)Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5)Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste

Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5)Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste

Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3)Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 58 HOAI verweist.

Im Gesetz benachbart

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