Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 10 RDG Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

Gesetzestext

(1) Natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Bundesamt für Justiz registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen: 1. Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1), (2) Die Registrierung erfolgt auf Antrag. Soll die Registrierung nach Absatz 1 Satz 2 für einen Teilbereich erfolgen, ist dieser im Antrag zu bezeichnen. (3) Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden. Ist die Registrierung auf einen Teilbereich beschränkt, muss der Umfang der beruflichen Tätigkeit den Rechtsuchenden gegenüber eindeutig angegeben werden.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 10 RDG verweist.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 10 RDG im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHVIII ZR 373/21Urteil · 24.05.2023
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines registrierten Inkassodienstleisters für die Erhebung einer Rüge wegen überhöhter Mietforderung im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Abtretung von Ansprüchen des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse
BGHVIII ZR 343/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters bei Verfolgung abgetretener Ansprüche aus Mietpreisbremse
BGHVIII ZR 365/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der abgetretenen Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 380/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse im Wege der Abtretung: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 381/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse im Wege der Abtretung: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 382/21Urteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse im Wege der Abtretung: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 383/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse im Wege der Abtretung: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 423/21Urteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters nach Abtretung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen die sog. Mietpreisbremse: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 10 RDG eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

Rechtlicher Hinweis: Die Wiedergabe des Gesetzestextes dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. Ob und wie eine Norm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht beantworten.