Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 2 RDG Begriff der Rechtsdienstleistung

Gesetzestext

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird, einschließlich der auf die Einziehung bezogenen rechtlichen Prüfung und Beratung (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd. (3) Rechtsdienstleistung ist nicht: 1. die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 2 RDG im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHVIII ZR 373/21Urteil · 24.05.2023
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines registrierten Inkassodienstleisters für die Erhebung einer Rüge wegen überhöhter Mietforderung im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Abtretung von Ansprüchen des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse
BGHVI ZR 180/22Urteil · 07.03.2023
Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars bei einer Inkassodienstleistung
BGHVIII ZR 343/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters bei Verfolgung abgetretener Ansprüche aus Mietpreisbremse
BGHVIII ZR 365/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der abgetretenen Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 380/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse im Wege der Abtretung: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 381/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse im Wege der Abtretung: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 382/21Urteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse im Wege der Abtretung: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag
BGHVIII ZR 383/21Versäumnisurteil · 18.05.2022
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse im Wege der Abtretung: Aufforderung an den Vermieter zur Herabsetzung der als überhöht gerügten Miete auf den zulässigen Höchstbetrag

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 2 RDG eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

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