Betriebskostenverordnung

§ 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten

Gesetzestext

Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 2 BetrKV verweist.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 2 BetrKV im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 2 BetrKV eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

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