Eigenbedarfskündigung Widerspruch: So wehren Sie sich richtig (2026)
Eigenbedarfskündigung erhalten? So legen Sie fristgerecht Widerspruch nach § 574 BGB ein und machen Härtefall geltend -- mit exakten Paragraphen-Verweisen.
Bürgerliches Gesetzbuch
Gesetzestext
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 574 BGB verweist.
Beiträge, in denen § 574 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.
Eigenbedarfskündigung erhalten? So legen Sie fristgerecht Widerspruch nach § 574 BGB ein und machen Härtefall geltend -- mit exakten Paragraphen-Verweisen.
Mietrecht verständlich erklärt: Mietvertrag, Mieterhöhung, Kündigung, Kaution und mehr. Mit exakten § Verweisen. Jetzt Ihre Rechte als Mieter prüfen.
Der Normtext sagt, was gilt — nicht, was er für Ihren Fall bedeutet. Lulius prüft das anhand des gesamten Bundesrechts und der Rechtsprechung der Bundesgerichte, mit exakten Fundstellen.
Kostenlos testenRechtlicher Hinweis: Die Wiedergabe des Gesetzestextes dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. Ob und wie eine Norm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht beantworten.