Zivilprozessordnung

§ 511 ZPO Statthaftigkeit der Berufung

Gesetzestext

(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile der Amts- und Landgerichte statt. (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn 1. der Wert des Beschwerdegegenstandes 1 000 Euro übersteigt oder (3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf er nicht zugelassen werden. (4) Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn 1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 511 ZPO im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHXII ZB 121/24Beschluss · 07.08.2024
Rechtsbeschwerde gegen Berufungsverwerfung: Wert des Beschwerdegegenstands im Fall einer Räumungklage für eine Garage; Fehlen des erforderlichen Tatbestands im Ersturteil
BGHIII ZB 65/23Beschluss · 22.02.2024
Nachholung von Entscheidung über Berufungszulassung
BGHVIII ZB 57/16Beschluss · 30.01.2018
Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener Klage des Wohnraummieters gegen den Vermieter auf Zustimmung zur Tierhaltung; Erforderlichkeit einer Einzelfallprüfung
BGHVIII ZR 98/16Beschluss · 10.01.2017
Berufung: Bemessung des Beschwerdegegenstands bei Begehren des verklagten Mieters nach einer Verurteilung Zug um Zug gegen Erteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung
BGHVI ZB 17/16Beschluss · 16.08.2016
Berufungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Zurückweisung der Berufung wegen mangelnder Erfolgsaussicht bei Nichterreichen des Beschwerdewerts; Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung eines Eintrags in Facebook; eigener Wert eines Antrags auf Veröffentlichung von Rubrum und Unterlassungstenor auf Facebook
BGHV ZB 66/15Beschluss · 21.01.2016
Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das Berufungsgericht
BGHVI ZB 50/12Beschluss · 16.04.2013
Anforderungen an die Begründung von der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen; Berücksichtigung ergänzenden Parteivortrags bei Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes der Berufung
BGHXII ZB 561/10Beschluss · 26.10.2011
Berufungszulassung: Überprüfbarkeit der nachgeholten ablehnenden Entscheidung des Berufungsgerichts über die Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 511 ZPO eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

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