§ 23 GVG: Amtsgericht bis 10.000 Euro oder Landgericht?
Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht nach § 23 GVG: 10.000-Euro-Grenze, Übergangsrecht, § 71 GVG, Anwaltszwang, Widerklage. Jetzt Ihren Fall prüfen.
Zivilprozessordnung
Gesetzestext
Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 1 000 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Beiträge, in denen § 495a ZPO eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.
Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht nach § 23 GVG: 10.000-Euro-Grenze, Übergangsrecht, § 71 GVG, Anwaltszwang, Widerklage. Jetzt Ihren Fall prüfen.
Zwei Monate Frist nach § 520 Abs. 2 ZPO, Verlängerung nur unter engen Voraussetzungen. Pflichtinhalt, Muster-Gerüst, Wiedereinsetzung und die 1.000-Euro-Schwelle seit 2026.
Klagerücknahme nach § 269 ZPO: Kostenfolge, Ermäßigung der Gerichtsgebühr nach KV 1211 GKG, Anwaltsgebühren, Einwilligung des Beklagten und Muster.
RVG-Gebühren erklärt: wann Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr entstehen, Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV, drei Beispiele.
Der Normtext sagt, was gilt — nicht, was er für Ihren Fall bedeutet. Lulius prüft das anhand des gesamten Bundesrechts und der Rechtsprechung der Bundesgerichte, mit exakten Fundstellen.
Kostenlos testenRechtlicher Hinweis: Die Wiedergabe des Gesetzestextes dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. Ob und wie eine Norm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht beantworten.