Bürgerliches Gesetzbuch

§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

Gesetzestext

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 535 BGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHVIII ZR 163/18Urteil · 08.07.2020
Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter: Anwendung der gesetzlichen Regelung nach unwirksamer formularvertraglicher Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Umfang der Instandhaltungslast des Vermieters; Beteiligung des Mieters an den Kosten bei Herstellung eines frisch renovierten Zustands der Wohnung
BGHVIII ZR 270/18Urteil · 08.07.2020
Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter: Anwendung der gesetzlichen Regelung nach unwirksamer formularvertraglicher Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Umfang der Instandhaltungslast des Vermieters; Beteiligung des Mieters an den Kosten bei Herstellung eines frisch renovierten Zustands der Wohnung; Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
BGHVIII ZR 277/16Urteil · 22.08.2018
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel im Falle einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung; rechtliche Wirkung einer Renovierungsvereinbarung des neuen Mieters mit dem bisherigen Mieter
BGHVIII ZR 99/17Urteil · 22.08.2018
Wohnraummiete: Instandsetzungsanspruch des die Wohnung nicht selbst nutzenden Mieters
BGHVIII ZR 255/16Urteil · 21.02.2018
Glatteisunfall des Lebensgefährten eines Wohnraummieters: Räum- und Streupflicht des Vermieters auf Teilen des öffentlichen Gehwegs
BGHVIII ZR 323/14Urteil · 27.04.2016
Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts: Erlöschen des Mietverhältnisses durch Konfusion; Verschaffung des ungestörten alleinigen Besitzes als Hauptpflicht des Vermieters; Berufung auf fortbestehende Nutzungsbefugnisse aus dem ehemaligen Mietverhältnis
BGHVIII ZR 191/13Urteil · 19.11.2014
Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung bei vom Mieter leicht fahrlässig verursachtem Wohnungsbrand; Beseitigung eines Mangels der Mietsache zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil als erledigendes Ereignis

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 535 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

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