§ 153a StPO, § 153, § 170 Abs. 2: Einstellung im Vergleich
§ 153a StPO, § 153 oder § 170 Abs. 2: Was jede Einstellung bedeutet, wo sie eingetragen wird, wer zahlt und wann Nr. 4141 VV RVG anfällt. Jetzt nachlesen.
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Akteneinsicht, Ermittlungsverfahren und die Rechte von Beschuldigten und Verletzten. Mit den einschlägigen Vorschriften der StPO, den Fristen und dem, was Verteidigung und Nebenklage im Verfahren konkret beantragen können.
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