Bürgerliches Gesetzbuch

§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln

Gesetzestext

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 305c BGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHIV ZR 86/24Urteil · 15.10.2025
Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer Dieselklage
BGHIV ZR 465/21Urteil · 18.01.2023
Versicherungsschutz bei coronabedingter Betriebsschließung: Auslegung einer Klausel eines Betriebsschließungsversicherers
BGHVI ZR 504/16Urteil · 24.10.2017
Einziehung der Sachverständigenkosten durch den Kfz-Sachverständigen: Vorliegen eines eigenständigen Geschäfts; erlaubte Rechtsdienstleistung bei Streit über die Höhe der Forderung; Auslegung eines Formularvertrags; Anwendung der Unklarheitenregel
BGHVI ZR 527/16Urteil · 17.10.2017
Einziehung der Sachverständigenkosten durch den Kfz-Sachverständigen: Vorliegen eines eigenständigen Geschäfts; erlaubte Rechtsdienstleistung bei Streit über die Höhe der Forderung; Auslegung eines Formularvertrags; Anwendung der Unklarheitenregel
BGHVIII ZR 269/15Urteil · 23.11.2016
Anspruch auf Ersatz der Überführungs- und Zulassungskosten beim Kfz-Leasingvertrag: Auslösung des gesetzlichen Provisionsanspruchs nach § 354 Abs. 1 HGB; Inhaltskontrolle der formularmäßigen Überwälzung der Überführungs- und Zulassungskosten auf den Leasingnehmer
BGHVIII ZR 191/15Urteil · 29.06.2016
Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf von einem Händler: Auslegung und rechtliche Einordnung der Angabe "Datum der Erstzulassung lt Fzg-Brief" in einem "verbindlichen Bestellformular"; Überprüfung erstgerichtlicher Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht und dessen Bindung an die Tatsachenfeststellungen erster Instanz
BGHVI ZR 475/15Urteil · 21.06.2016
Formularvertrag mit einem Kraftfahrzeuggutachter: Inhaltskontrolle für eine Abtretungsklausel bei Schadensbegutachtung nach Verkehrsunfall
BGHXII ZR 146/14Urteil · 13.04.2016
Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung des Mieters zum Eintritt in eine Werbegemeinschaft; Beachtung des Transparenzgebots bei der Festsetzung der zu zahlenden Mitgliedsbeiträge

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 305c BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

Rechtlicher Hinweis: Die Wiedergabe des Gesetzestextes dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. Ob und wie eine Norm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht beantworten.