Bürgerliches Gesetzbuch

§ 638 BGB Minderung

Gesetzestext

(1) Statt zurückzutreten, kann der Besteller die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Bestellers oder auf der Seite des Unternehmers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) Hat der Besteller mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 638 BGB verweist.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 638 BGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHVII ZR 236/23Urteil · 16.04.2025
Vergütungsanspruch bei Kündigung des Vertrags wegen Nichtleistung einer Bauhandwerkersicherung durch den Unternehmer; Kürzung des Vergütungsanspruchs bei Ablehnung der Mängelbeseitigung
BGHVII ZR 68/22Urteil · 22.08.2024
Bauvertrag: Minderung des Vergütungsanspruchs wegen eines Mangels und Kostenvorschussanspruch wegen dieses Mangels
BGHVII ZR 46/17Urteil · 22.02.2018
Bauvertrag: Bemessung der Schadensersatzansprüche gegen den Werkunternehmer bei Werkmängeln und gegen den Architekten bei sich im Bauwerk bereits verwirklichten Planungs- und Überwachungsfehlern
BGHVII ZR 235/15Urteil · 19.01.2017
Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach Übergang des Vertragsverhältnisses in ein Abrechnungsverhältnis; Minderung des Vergütungsanspruchs und Schadensersatz statt der Leistung
BGHVII ZR 182/10Urteil · 20.12.2012
Werkvertrag: Erneuerung eines Trainingsplatzes und Untersuchungen von Proben der Rasentragschicht als Arbeiten bei einem Bauwerk
BGHVII ZR 113/10Beschluss · 14.07.2011
Bauvertrag: Ermittlung des vom Besteller geschuldeten Wertersatzes beim Rücktritt wegen Baumängeln
BGHVII ZR 77/08Urteil · 22.07.2010
Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Verletzung einer Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Architekten; Anschein einer Bauüberwachungspflichtverletzung bei schwerwiegendem Baumangel; Ersatz für entfernte Mangelfolgeschäden
BGHVII ZR 171/08Urteil · 08.07.2010
Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme entstandene Gewährleistungsansprüche

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 638 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

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