Bürgerliches Gesetzbuch

§ 637 BGB Selbstvornahme

Gesetzestext

(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert.

(2) § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.

(3) Der Besteller kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 637 BGB verweist.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 637 BGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHVII ZR 68/22Urteil · 22.08.2024
Bauvertrag: Minderung des Vergütungsanspruchs wegen eines Mangels und Kostenvorschussanspruch wegen dieses Mangels
BGHVII ZR 92/20Urteil · 09.11.2023
Geltendmachung von Ansprüchen in einer werkvertraglichen Leistungskette mit Haupt- und Nachunternehmern; Kostenvorschuss in einer Leistungskette
BGHV ZR 290/19Urteil · 26.02.2021
Wohnungeigentümergemeinschaft: Anspruch gegen gegen den ehemaligen Verwalter auf Vorschusszahlung für die Neuerstellung von Jahresabrechnungen
BGHVII ZR 193/19Urteil · 19.11.2020
Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Wirkungserstreckung der Verjährungshemmung auf einen Vorschussanspruch bei Verjährungshemmung durch Prozessaufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch im Werklohnprozess
BGHVII ZR 46/17Urteil · 22.02.2018
Bauvertrag: Bemessung der Schadensersatzansprüche gegen den Werkunternehmer bei Werkmängeln und gegen den Architekten bei sich im Bauwerk bereits verwirklichten Planungs- und Überwachungsfehlern
BGHVII ZR 171/15Urteil · 12.05.2016
Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu errichteten Eigentumswohnungen; Erstreckung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums auf Nachzügler-Erwerber; Wirksamkeit einer Verjährungsklausel gegenüber Nachzügler-Erwerbern; Kostenvorschussanspruch
BGHVII ZR 49/15Urteil · 25.02.2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die Bindung von Erwerbern an eine durch frühere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln
BGHXI ZR 56/11Urteil · 11.09.2012
VOB-Vertrag: Entstehung des Rechts des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels und des Anspruchs aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft; Beginn der Verjährung

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 637 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

Rechtlicher Hinweis: Die Wiedergabe des Gesetzestextes dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. Ob und wie eine Norm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht beantworten.