Schadensersatz fordern: Vorlage und Anspruch nach § 280 BGB
Schadensersatz fordern nach § 280 BGB: Vorlage, Anspruchsgrundlagen und Verjährung. Mit Mahnschreiben-Muster und § Verweisen. Jetzt kostenlos prüfen.
Bürgerliches Gesetzbuch
Gesetzestext
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Beiträge, in denen § 826 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.
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Kostenlos testenRechtlicher Hinweis: Die Wiedergabe des Gesetzestextes dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. Ob und wie eine Norm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht beantworten.