Strafgesetzbuch

§ 263 StGB Betrug

Gesetzestext

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). (7) (weggefallen)

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 263 StGB verweist.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 263 StGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHVI ZR 63/19Urteil · 20.07.2021
Internationale Zuständigkeit: Unionsrechtlicher Gerichtsstand der unerlaubten Handlung für eine auf deliktische Haftung gestützte Schadensersatzklage bei Veranlassung des Käufers durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Kaufvertrages und zur Zahlung des Kaufpreises
BGHIII ZR 7/20Versäumnisurteil · 04.02.2021
Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Schutzgesetzverletzung bei sog. Schneeballsystem; Umfang der Darlegungslast des Geschädigten und sekundäre Darlegungslast des Gegners
BGHVI ZR 5/20Urteil · 30.07.2020
Betrug und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens: Tatbestandsmerkmal der "Stoffgleichheit"; Ermittlung des schädigenden Verhaltens als sittenwidrig in einer Gesamtschau
BGHVI ZR 128/16Urteil · 19.12.2017
Haftungsverteilung bei unerlaubter Handlung: Mitverschulden des Geschädigten bei Handeln der Schädiger als Mittäter oder Gehilfen; anspruchsmindernde Berücksichtigung eines fahrlässigen Verhaltens des Geschädigten bei Betrug und direktem Schädigungsvorsatz
BGH4 StR 142/17Beschluss · 27.09.2017
Gesetzeskonkurrenz zwischen der strafbaren Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers und einem Betrug
BVerwG2 B 126/15Beschluss · 27.12.2016
Disziplinarrecht; wahrheitswidriger Bezug von Auslandsdienstbezügen
BGHVII ZB 68/13Beschluss · 09.03.2016
Kindergeldpfändung wegen nicht bezahlter Kinderschuhe
BVerwG2 WD 4/15Urteil · 10.02.2016
Betrug durch Erschleichen einer Verdienstausfallentschädigung

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 263 StGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

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